Sorgfaltsregeln für Berater

Die Anforderung an die Auswahl, Instruktion und Ueberwachung eines Beraters können sich an der sog. Geschäftsherrenhaftung des Geschäftsherrn für Hilfspersonen bei ihren geschäftlichen Verrichtungen orientieren:

Beraterauswahl (cura in eligendo)

Die Anforderungen an die Auswahl des Beraters (sog. Hilfsperson) orientieren sich:

  • an der vorgesehenen Tätigkeit
  • am Schwierigkeitsgrad der Aufgabe
  • an den Kenntnissen des Beraters
  • an den Fähigkeiten des Beraters
  • an der Zuverlässigkeit des Beraters
  • an den Erfahrungen des Beraters
  • an einer tauglichen Infrastruktur, die dem Berater zur Verfügung steht
  • an einer zweckmässigen Arbeits- und Betriebsorganisation
  • am Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung mit bestimmter Deckungssumme.

Sorgfaltsnachweis durch:

  • Einholung von Zeugnissen
  • Einholung von Auskünften und Referenzen
  • Eignungsprüfung
  • Erkundigung über Leumund
  • Möglicherweise mehrjährige Eignung.

Beraterinstruktion (cura in instruendo)

Der Auftraggeber hat dem Berater für die Mandatserledigung Weisungen zu erteilen:

  • nach den konkreten Umständen
    • Auftragsart
      • Routinearbeit
      • Ungewohnte Aufgaben
      • Arbeiten mit möglichen Problemstellungen
      • Offensichtliche Risiken: keine besondere Warnung
      • Erfahrener Berater (Fachmann bzw. Spezialist)
        • für Routinearbeit keine besondere Instruktion
        • Instruktionen des Auftraggebers als Laien können u.U. kontraproduktiv sein.

Beraterüberwachung (cura in custodiendo)

Das Mass der Überwachung des Beraters ist abhängig:

  • vom Mandat
  • vom möglichen Schädigungspotential und den Risiken
  • von den Kenntnissen und der Erfahrung des Beraters

Allzu hohe, praxisfremde Anforderungen an die Überwachung dürfen nicht gestellt werden. – Das Fordern einer permanenten Überwachung wäre unverhältnismässig.

Empfehlung:

  • Auch bei erfahrenen, zuverlässigen Beratern sollte gelegentlich eine Kontrolle vorgenommen werden
  • Bei fehlender Fachkenntnis des Auftraggebers empfiehlt es sich ev. einen zweiten Spezialisten beizuziehen.

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